Kleine Erklärung zu den „Messintentionen“: Warum kostet eine Messe Geld?

„Was bedeutet: Eine Messe wird in einem bestimmten Anliegen gefeiert?“

Wenn eine heilige Messe „in einem bestimmten Anliegen“ gefeiert wird, bedeutet das, dass dieses Anliegen in besonderer Weise in die Absicht des Priesters für die Feier der Eucharistie aufgenommen wird. Der Priester feiert dann die Messe „in einer bestimmten Intention“, weiht also seinen Dienst ganz dem Anliegen dessen, der dieses Anliegen eingebracht hat.

Dabei kann es um Verstorbene gehen, um Kranke, um den Dank für einen besonderen Anlass oder um Bitten in persönlichen Sorgen und Nöten. Das Anliegen wird nicht nur genannt, sondern bewusst vor Gott getragen und die Frucht der Heiligen Messe vom Priester diesem Anliegen zugewendet.

Es ist nicht nötig, dass der Priester genau weiß, welches Anliegen ihm für die Feier der Messe aufgetragen wurde. So können auch Messen „in bestimmter Meinung“ bestellt werden.

Die heilige Messe selbst bleibt immer Feier des Todes und der Auferstehung Jesu Christi und damit Gebet der ganzen Kirche. Sie wird also nicht „für jemanden allein“ gefeiert. Aber innerhalb dieser Feier können persönliche Anliegen einen besonderen Platz erhalten und mit der Absicht des Priesters (und dem Gebet der Gemeinde) verbunden werden.

Darum ist es schön und sinnvoll, wenn Angehörige und Freunde nach Möglichkeit selbst an dieser Messfeier teilnehmen und gemeinsam beten.


„Was kostet eine Messintention?“

Im Zusammenhang mit einer Messintention ist eine Geldgabe üblich, das sogenannte Mess-Stipendium. Früher diente es unmittelbar zur Finanzierung der Messfeier (Kerzen, Opfergaben, Messwein – etc.) und zum Lebensunterhalt des Priesters. Da dies heute durch die Kirchensteuer gedeckt ist, hat diese Gabe vor allem Zeichencharakter: Wer sich von Gott beschenken lässt, möchte auch selbst etwas weitergeben.

Daher verwenden die Priester die Mess-Stipendien nicht für sich persönlich, sondern für caritative oder kirchliche Aufgaben. Darüber müssen sie detailliert Rechenschaft ablegen – kein Priester in Deutschland darf ein Mess-Stipendium für sich behalten.

Aber die Gledgabe bei der „Bezahlung der Messe“ ist aus einem anderen Grund noch sehr wichtig: Nach kirchlichem Recht darf pro Messfeier nur ein Stipendium beim zelebrierenden Priester verbleiben. Werden mehrere Anliegen in einer Messe genannt, werden die weiteren Stipendien an andere Priester oder Missionare weitergegeben, die dann entsprechend weitere heilige Messen in diesen Anliegen feiern (wie gesagt: Der Priester muss dabei nicht das Anliegen oder den Namen erfahren, wofür die Messe gefeiert wird. Er wird diese „in bestimmter Meinung“ feiern – für das Anliegen des Stifters). Auch deshalb wird der Brauch, für eine Messe eine Spende (Stipendium) zu geben, in Deutschland beibehalten: Viele Priester in dem armen Gebieten dieser Welt sind auf die Messstipendien aus Deutschland angewiesen. Wir in Halverde geben alle unsere überzähligen Messtipendien an unser Partnerbistum in Tansania weiter; der Bischof von Tunduru-Massasi sorgt dafür, dass seine Priester diese Spenden gleichermaßen erhalten und auch die versprochenen Messen feiern.

Bei uns in Halverde nehmen wir für jede Mess-Intention den im Bistum Münster vorgeschriebenen Betrag von 2,50 €.


„Wie kann ich eine Messintention aufgeben?“

In unserer Pfarrgemeinde werden die Mess-Intentionen über das Pfarrbüro angenommen und eingetragen; das ist sowohl persönlich, telefonisch als auch schriftlich möglich. Wir möchten die Aufnahme von Messintentionen bewusst einfach und unkompliziert gestalten – damit persönliche Anliegen ihren Platz in der Eucharistiefeier der Gemeinde finden.


„Können Messintentionen auch für „Wort-Gottes-Feiern“ angenommen werden?“

Der für die Feier einer Messe gespendete Geldbetrag ist keine Bezahlung für die Leistung des Priesters, sondern die Ermöglichung seines Dienstes. Die „Frucht des Messopfers“ ist die Wirkung des Sakramentes und daher ganz und gar Gottes Tun. Deshalb können für „Wort-Gottes-Feiern“ keine Messintentionen angenommen werden, da dort kein Sakrament gefeiert wird; eine „Wort-Gottes-Feier“ ist eher das Tun des Priesters (oder des Vorstehers der Feier). Dafür darf  der Priester (oder eine andere Person) kein Geld annehmen.