Bei Freiluftgottesdiensten besteht keine Maskenpflicht mehr

Auf der Homepage des Bistums Münster heißt es: «In Kreisen und kreisfreien Städten mit der Inzidenzstufe 1 entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske bei Freiluftgottesdiensten (außer es nehmen mehr als 1.000 Personen teil – was selbst im Bistum Münster nicht jeden Sonntag vorkommen wird – , dann bedarf es der Maske auf dem Weg zum Platz hin oder vom Platz weg) (vgl. § 5 Abs. 4a Nr. 2).»

«In Kreisen und kreisfreien Städten mit der Inzidenzstufe 1 braucht es auch beim Singen keine Maske mehr.»

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Singen in Gottesdiensten

Aus dem Generalvikariat in Münster erreichte uns folgende Nachricht:

Liebe Mitarbeiter im pastoralen Dienst, im letzten Update vom 1. Juni 2021 ist mir ein Lapsus unterlaufen, den ich hiermit dringend korrigiere, weil er für die Planung und Durchführung von Freiluftgottesdiensten entscheidend ist: Selbstverständlich muss der Mindestabstand von zwei Metern bei Gemeindegesang unter freiem Himmel zwischen Singenden nicht eingehalten werden, wenn die Singenden Angehörige eines Hausstandes oder einer Wohn- und Lebensgemeinschaft sind.

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