Singen in Gottesdiensten

Aus dem Generalvikariat in Münster erreichte uns folgende Nachricht:

Liebe Mitarbeiter im pastoralen Dienst, im letzten Update vom 1. Juni 2021 ist mir ein Lapsus unterlaufen, den ich hiermit dringend korrigiere, weil er für die Planung und Durchführung von Freiluftgottesdiensten entscheidend ist: Selbstverständlich muss der Mindestabstand von zwei Metern bei Gemeindegesang unter freiem Himmel zwischen Singenden nicht eingehalten werden, wenn die Singenden Angehörige eines Hausstandes oder einer Wohn- und Lebensgemeinschaft sind.

Ich hoffe, mit diesem Fehler nicht die Feier von Fronleichnamsgottesdiensten erschwert zu haben…

 

Mit besten Wünschen,

Klaus Winterkamp