Kirchenvorstand und Pfarreirat einigen sich
In jeder Pfarrgemeinde gibt es zwei Gremien, die unterschiedliche Aufgaben haben. Der Pfarreirat (PR) berät und beschließt gemeinsam mit dem Pfarrer in seelsorgerlichen, gottesdienstlichen und pastoralen Fragen, der Kirchenvorstand (KV) verwaltet das Kirchenvermögen, schließt Verträge und ist in allen Personalfragen zuständig.
Manchmal überkreuzen sich die Themen jedoch, so dass beispielweise der PR Ideen hat, über deren Finanzierung der KV abstimmt. In vier Fragen, die vom Pfarreirat in Halverde angeregt wurden, haben nun jeweils zwei Vertreter von PR und KV gemeinsam beraten und sich geeinigt.
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