Bei Freiluftgottesdiensten besteht keine Maskenpflicht mehr
Auf der Homepage des Bistums Münster heißt es: «In Kreisen und kreisfreien Städten mit der Inzidenzstufe 1 entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske bei Freiluftgottesdiensten (außer es nehmen mehr als 1.000 Personen teil – was selbst im Bistum Münster nicht jeden Sonntag vorkommen wird – , dann bedarf es der Maske auf dem Weg zum Platz hin oder vom Platz weg) (vgl. § 5 Abs. 4a Nr. 2).»
«In Kreisen und kreisfreien Städten mit der Inzidenzstufe 1 braucht es auch beim Singen keine Maske mehr.»
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