Kindergartenverbund in Hopsten und Halverde

Mehr Zeit für die pädagogische Arbeit

 

Die Kirchengemeinden St. Georg, Hopsten und St. Peter und Paul, Halverde gründen Verbund für Kindergärten

 

Seit dem 1. August entlastet Maik Konermann als Verbundleitung die drei Kindergärten der katholischen Kirchengemeinden in Hopsten und Halverde von vielen rechtlichen, verwaltungstechnischen und organisatorischen Aufgaben. Seitdem können sich vor allem die Leiterinnen der drei Kindergärten St. Georg, Villa Baronin und St. Marien verstärkt der pädagogischen Arbeit mit den Kindern widmen.
Eine Verbundleitung für die drei Kindergärten hebt nicht die Eigenständigkeit der drei Kindergärten auf. Diese bleiben eigenständig und können weiterhin unterschiedliche pädagogische Schwerpunkte setzen und ihr jeweiliges Profil umsetzen.

Da eine Verbundleitung nicht nur die Kindergartenleitungen entlastet, sondern auch Verwaltungsaufgaben der Zentralrendantur und den Kirchenvorständen abnimmt, hatte die Hopstener Kirchengemeinde schön länger den Wunsch, für ihre beiden Kindergärten einen solchen Verbund einzurichten. Da aber für eine Gründung mindestens drei Einrichtungen erforderlich sind, wurde diese erst durch die Anfrage der Halverder Kirchengemeinde möglich. Besonders das Jahr 2020 mit seinen Auswirkungen während der Corona-Pandemie, aber auch die immer größer werdenden Herausforderungen der Pädagogik und deren Begleitfragen brachten die Träger der drei Einrichtungen schließlich an einen gemeinsamen Tisch.

Die katholischen Kirchengemeinden St. Georg, Hopsten und St. Peter und Paul, Halverde rückten so ein bisschen enger zusammen und gründeten zum 1. August 2021 für ihre drei Kindergärten einen Verbund mit einer gemeinsamen Leitung. Nach einer internen Ausschreibungen Anfang Juli hat Herr Maik Konermann die Verbundleitung übernommen, der seit 2018 den Kindergartens St. Georg leitete. Vorübergehend hat er sein Büro in der ehemaligen Pastorenwohnung auf dem Breischen.

Die Einrichtung einer Verbundleitung ist weder mit einer Fusion der drei Einrichtungen gleichzusetzen und bedeutet auch keinen weiteren Schritt im Hinblick auf die Zusammenlegung der beiden Kirchengemeinden. Die Gemeinden bleiben Eigentümer der Immobilien und für deren Erhaltung und Erweiterung federführend, sie sind weiterhin unabhängig für Personaleinstellungen und Konzeption der Einrichtungen verantwortlich.
Auch die Zentralrendantur in Ibbenbüren wird damit nicht arbeitslos. Sie bleibt für das große Ganze zuständig; für die Buchhaltung, für die Haushaltsführung oder arbeitsrechtliche Fragen. Sie übernimmt auch die Haushaltsaufsicht für die 3 Einrichtungen.